Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

der HBS GmbH, Grouvener Str. 75, 50189 Elsdorf

Stand: 09. Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der HBS GmbH („HBS“) und ihren Kunden – sowohl Privatkunden als auch Unternehmer (B2B), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, HBS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungen

1. Leistungsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Angebot beschriebenen Werkleistungen bzw. die Leistungen, wie unter www.heizungs-bau-service.de dargestellt (z. B. Installation von Wärmepumpen, Heizkesseln (Gas/Öl), Klimaanlagen, sonstige Heizungs-, Sanitär- und Haustechnikarbeiten).

2. Neben dem Standardumfang umfasst der Vertrag nur die funktionale Lieferung und Installation der beschriebenen Anlagen, nicht jedoch Farbgestaltung, Oberflächen, Gestaltung oder Ausstattung der Materialien.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte bewegliche Sachen bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von HBS.

2. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit fremden Gegenständen erwirbt HBS das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur restlichen verarbeiteten/vermischten/verbundenen Ware.

§ 4 Vertragsstrafe bei Rücktritt des Käufers ohne Verschulden von HBS

1. Tritt der Käufer ohne Verschulden von HBS vom Vertrag zurück, so kann HBS pauschal eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % der Brutto-Auftragssumme (zzgl. MwSt.) verlangen.

2. HBS behält sich das Recht vor, diesen Betrag zu korrigieren. Übersteigen die bereits tatsächlich angefallenen Kosten die pauschale Vertragsstrafe, werden diese tatsächlich entstandenen Kosten zuzüglich etwaiger Ersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns geltend gemacht.

§ 5 Subunternehmer

HBS ist berechtigt, alle vorgesehenen Leistungen ganz oder teilweise durch zuverlässige Subunternehmer ausführen zu lassen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Erbringung der Leistung erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Baustrom, Zugänge, Baugrund) rechtzeitig und in einem ausführbaren Zustand bereitgestellt werden.

2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen zu dessen Lasten.

§ 7 Haftung für falsche Informationen des Kunden

Gibt der Kunde falsche oder unvollständige Informationen (z. B. zu örtlichen Gegebenheiten, Bestandsanlagen, Zugängen) an und entstehen dadurch Mehraufwand oder Schäden, haftet der Kunde dafür.

§ 8 Materialänderung aufgrund Nichtlieferbarkeit

Entsteht eine Lieferverzögerung oder Nichtverfügbarkeit im Hinblick auf vereinbartes Material, ist HBS berechtigt, dieses durch ein gleichwertiges oder höherwertiges Material eines anderen Herstellers zu ersetzen. Dies erfolgt mit kurzer Information an den Kunden – eine ausdrückliche Zustimmung ist nicht erforderlich, sofern die Qualität nicht minderwertig ist.

§ 9 Farb- und Oberflächenbeschaffung nicht Vertragsbestandteil

Farben, Oberflächenbeschichtung oder gestalterische Ausführungen der Materialien (z. B. Gehäusefarben, Oberflächendesign) sind keine Bestandteile des Werkvertrags. Der Vertrag umfasst ausschließlich die funktionale Lieferung und Installation der im Angebot genannten Anlagen (z. B. Wärmepumpe, Gas- oder Ölkessel, Klimaanlage).

§ 10 Schriftformerfordernis für Änderungen und Korrekturen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), und müssen von beiden Parteien zugestimmt werden.

§ 11 Haftung für fremde Einwirkungen und Verzögerungen

1. HBS haftet nicht für Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch unvorhergesehene äußere Einwirkungen entstehen (z. B. Witterungsbedingungen, unerwartete bauliche Gegebenheiten, höhere Gewalt).

2. HBS übernimmt keine Haftung für Terminabsprachen mit Energieversorgungsunternehmen (EVU) oder Stadtwerken und ist hierfür auch nicht zuständig.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – sofern rechtlich zulässig – der Sitz von HBS in Elsdorf.

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